Der Begriff Mikrofinanzinstitut - kurz MFI - ist eine Bezeichnung für die Finanzdienstleister, welche berechtigt sind, Mikrokredite zu vergeben. Hierbei wird ein Vertrag zwischen den Kooperationsbanken, dem Fonds und den akkreditierten Mikrofinanzinstituten geschlossen.
Aktuell gibt es in Deutschland 14 akkreditierte Mikrofinanzinstitute.
Vor der Zulassung als MFI durchlaufen die Bewerber ein detailliertes Akkreditierungsverfahren, bei dem die Zuverlässigkeit, finanzielle Stabilität und Sachkunde geprüft werden. Jedes Mikrofinanzinstitut ist nach vom Mikrokreditfonds Deutschland und der Bank anerkannten Regeln akkreditiert.
Die Mikrofinanzinstitute haben die Aufgabe, die Kreditnehmer und Kreditnehmerinnen zu betreuen, gegenüber der Bank Empfehlungen zur Vergabe und zur Änderung von Krediten abzugeben.
Rechte und Pflichten eines Mikrofinanzinstituts:
- Betreuung von Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern
- Abgabe von Kreditempfehlungen gegenüber der Bank über ein EDV-Tool
- laufende Rückzahlungskontrolle
- Krisenintervention
- Schadensverfolgung bei Leistungsstörungen
- Hereinnahme, Verwaltung und Verwertung von Kreditsicherheiten
- Empfehlungen für Kreditvertragsänderungen sowie von Kreditausbuchungen
- Entwicklung von Methoden des Microlending und deren Anwendung
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